Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/17/0106

Rechtssatz

Dem Fremden konnte aus der Stellung eines Erstantrages kein Aufenthaltsrecht erwachsen, zumal das Verfahren selbst bei rechtmäßiger Inlandsantragsstellung von hierzu berechtigten Familienangehörigen von österreichischen Staatsbürgern iSd. Paragraph 21, Absatz 2, Ziffer eins, NAG 2005 nach Ablauf der erlaubten visumfreien oder visumpflichtigen Aufenthaltsdauer im Ausland abzuwarten ist vergleiche Paragraph 21, Absatz eins und 6 NAG 2005 sowie VwGH 28.5.2019, Ro 2016/22/0016).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021170106.L03