Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/17/0106

Rechtssatz

Ein Wiederaufleben des Aufenthaltstitels, der infolge Erlassung eines rechtskräftigen Aufenthaltsverbotes untergegangen ist, kommt iSd. Paragraph 10, Absatz eins, NAG 2005 nur im Fall der Aufhebung der aufenthaltsbeendenden Maßnahme durch ein Erkenntnis des VfGH oder des VwGH in Frage vergleiche VwGH 9.8.2018, Ra 2018/22/0045).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021170106.L01