Verwaltungsgerichtshof
18.08.2023
Ra 2021/17/0104
Nur ein im Bereich der Hoheitsverwaltung gesetzter Akt kann mittels Maßnahmenbeschwerde bekämpfbar sein. Dazu ist zum einen abstrakt die Befugnis notwendig, Hoheitsakte setzen zu dürfen, zum anderen muss tatsächlich Befehls- oder Zwangsgewalt ausgeübt werden.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021170104.L01