Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.08.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/17/0104

Rechtssatz

Nur ein im Bereich der Hoheitsverwaltung gesetzter Akt kann mittels Maßnahmenbeschwerde bekämpfbar sein. Dazu ist zum einen abstrakt die Befugnis notwendig, Hoheitsakte setzen zu dürfen, zum anderen muss tatsächlich Befehls- oder Zwangsgewalt ausgeübt werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021170104.L01