Verwaltungsgerichtshof
25.11.2021
Ra 2021/16/0087
Gemäß Paragraph 17, Absatz 4, GebG 1957 ist es auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von einer Genehmigung eines der Beteiligten abhängt (VwGH 7.8.2003, 2000/16/0322 = Slg. 7846/F).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021160087.L03