Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/16/0087

Rechtssatz

Gemäß Paragraph 17, Absatz 4, GebG 1957 ist es auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von einer Genehmigung eines der Beteiligten abhängt (VwGH 7.8.2003, 2000/16/0322 = Slg. 7846/F).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021160087.L03