Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.10.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/16/0076

Rechtssatz

Bei Besuch einer Einrichtung im Sinne des Paragraph 3, des StudFG 1992 besteht Anspruch auf Familienbeihilfe ab dem zweiten Studienjahr nur dann, wenn für das jeweils vorhergehende Studienjahr die Ablegung näher geregelter Prüfungen - im näher geregelten Ausmaß - nachgewiesen wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021160076.L04