Verwaltungsgerichtshof
31.10.2023
Ra 2021/16/0076
Bei Besuch einer Einrichtung im Sinne des Paragraph 3, des StudFG 1992 besteht Anspruch auf Familienbeihilfe ab dem zweiten Studienjahr nur dann, wenn für das jeweils vorhergehende Studienjahr die Ablegung näher geregelter Prüfungen - im näher geregelten Ausmaß - nachgewiesen wird.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021160076.L04