Verwaltungsgerichtshof
28.08.2023
Ra 2021/15/0099
Tatsachenvorbringen, das die Parteien im Verfahren vor dem VwG nicht erstattet haben, können sie im Revisionsverfahren auf Grund des Neuerungsverbotes nicht mehr nachholen.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021150099.L01