Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.08.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/15/0099

Rechtssatz

Tatsachenvorbringen, das die Parteien im Verfahren vor dem VwG nicht erstattet haben, können sie im Revisionsverfahren auf Grund des Neuerungsverbotes nicht mehr nachholen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021150099.L01