Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/15/0029

Rechtssatz

Wenn realistischerweise davon ausgegangen werden muss, dass der behindertengerechte Umbau eines Wirtschaftsgutes bei einer unterstellten Verwertung dieses Wirtschaftsgutes nicht abgegolten wird, kann nicht von der Schaffung eines Gegenwertes ausgegangen werden. Unter nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel im Sinne des Paragraph 4, der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen fallen etwa auch behinderungsbedingte Ein- und Umbauten vergleiche dazu auch VfGH 13.3.2003, B 785/02, sowie VwGH 20.5.2010, 2007/15/0309; und 4.3.2009, 2008/15/0292).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021150029.L03