Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.2022

Geschäftszahl

Ro 2021/15/0007

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ro 2021/15/0008

Rechtssatz

Sowohl die während der im zweiten Satz des Paragraph 67, Absatz 6, EStG 1988 genannten nachgewiesenen Dienstzeit bereits erhaltenen Abfertigungen iSd Paragraph 67, Absatz 3 und 6 als auch die bestehenden Ansprüche auf Abfertigungen iSd Paragraph 67, Absatz 3, stellen Kürzungskomponenten dar. Der Betrag der bereits erhaltenen gesetzlichen (Paragraph 67, Absatz 3, EStG 1988) oder freiwilligen (Paragraph 67, Absatz 6, EStG 1988) Abfertigungen und der bestehenden Ansprüche auf gesetzliche Abfertigungen (Paragraph 67, Absatz 3, EStG 1988) kürzen das Ausmaß einer begünstigt zu besteuernden freiwilligen Abfertigung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021150007.J02