Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.2022

Geschäftszahl

Ro 2021/15/0002

Rechtssatz

Es reicht aus, wenn aus einer Zusammenschau der Begründung der beiden zugleich erlassenen Bescheide (Wiederaufnahmebescheid und Sachbescheid) nachvollziehbar ist, worauf sich das Finanzamt gestützt hat vergleiche VwGH 24.9.2007, 2005/15/0041, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021150002.J02