Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.2022

Geschäftszahl

Ro 2021/15/0002

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/15/0098 B 12. Juni 2020 RS 1 (hier: behauptete Verletzung des Rechts auf (richtige) Anwendung einzelner Bestimmungen der BAO)

Stammrechtssatz

Ein abstraktes Recht auf Anwendung von durch Paragraphenzahlen bezeichneten Bestimmungen besteht nicht. Bei der behaupteten Verletzung des Rechts auf (richtige) Anwendung einzelner Bestimmungen des UStG handelt es sich nicht um Revisionspunkte, sondern um Revisionsgründe iSd Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 5, VwGG, welche nur in Verbindung mit der Verletzung eines aus einer materiell-rechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechts zielführend vorgebracht werden können vergleiche mit weiteren Nachweisen VwGH 30.4.2019, Ro 2018/15/0001).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021150002.J01