Verwaltungsgerichtshof
04.05.2022
Ro 2021/14/0004
Soweit sich das VwG (in Bezug auf die schulische Ausbildung der Asylwerber) mit einem Verweis auf "die Ausführungen in den vorgelegten und zitierten Schriftsätzen und in der Beschwerdeverhandlung" begnügt, kann ein derartiger Verweis die erforderlichen Feststellungen nicht ersetzen.
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021140004.J03