Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.05.2022

Geschäftszahl

Ro 2021/14/0004

Rechtssatz

Soweit sich das VwG (in Bezug auf die schulische Ausbildung der Asylwerber) mit einem Verweis auf "die Ausführungen in den vorgelegten und zitierten Schriftsätzen und in der Beschwerdeverhandlung" begnügt, kann ein derartiger Verweis die erforderlichen Feststellungen nicht ersetzen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021140004.J03