Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.03.2024

Geschäftszahl

Ro 2021/14/0002

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/01/0127 B 24. Jänner 2018 RS 2

Stammrechtssatz

Die Zurückweisung eines Asylantrages nach Zulassung des Verfahrens ist auch dann rechtmäßig, wenn der Behörde der Zurückweisungsgrund bereits zum Zeitpunkt der Zulassung bekannt war und in der Folge nicht weggefallen ist (VwGH 23.9.2014, Ra 2014/01/0121, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RO2021140002.J03