Verwaltungsgerichtshof
04.03.2024
Ro 2021/14/0002
GRS wie Ra 2016/01/0127 B 24. Jänner 2018 RS 2
Die Zurückweisung eines Asylantrages nach Zulassung des Verfahrens ist auch dann rechtmäßig, wenn der Behörde der Zurückweisungsgrund bereits zum Zeitpunkt der Zulassung bekannt war und in der Folge nicht weggefallen ist (VwGH 23.9.2014, Ra 2014/01/0121, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2021140002.J03