Verwaltungsgerichtshof
07.09.2022
Ra 2021/13/0157
Ein Lift, der keine ausschließlich für Behinderte geeignete Anlage darstellt und auf Grund seiner Beschaffenheit für alle Bewohner eines Gebäudes nutzbar ist, kann zu einer Werterhöhung führen vergleiche VwGH 27.6.2018, Ra 2017/15/0006).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021130157.L04