Verwaltungsgerichtshof
07.03.2022
Ra 2021/13/0110
GRS wie Ra 2018/18/0441 E 14. März 2019 RS 1 (hier ohne den Klammerausdruck)
Von einer schlüssig begründeten Beweiswürdigung kann nicht gesprochen werden, wenn das VwG seine Entscheidung - nicht bloß untergeordnet - mit (unsachlichen) Ausführungen begründet, denen jeglicher Begründungswert fehlt.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021130110.L03