Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.01.2024

Geschäftszahl

Ro 2021/13/0019

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/14/0006 E 29. Mai 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters gehört es auch, dafür zu sorgen, dass die gesetzlich vorgesehenen Abgabenerklärungen rechtzeitig und richtig eingereicht werden (Hinweis E 30. Mai 1989, 98/14/0043).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RO2021130019.J01