Verwaltungsgerichtshof
20.04.2023
Ra 2021/12/0065
Nach dem eindeutigen Wortlaut des Paragraph 19, Absatz 4, Ziffer eins, PG 1965 ist der Versorgungsbezug des früheren Ehegatten - abgesehen von der Ergänzungszulage - nach obenhin mit dem Unterhaltsanspruch begrenzt, den der frühere Ehegatte gegen den verstorbenen Beamten an dessen Sterbetag gehabt hat vergleiche etwa VwGH 9.9.2016, Ra 2016/12/0087; 22.2.2011, 2010/12/0027).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021120065.L04