Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.04.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/12/0065

Rechtssatz

Nach dem eindeutigen Wortlaut des Paragraph 19, Absatz 4, Ziffer eins, PG 1965 ist der Versorgungsbezug des früheren Ehegatten - abgesehen von der Ergänzungszulage - nach obenhin mit dem Unterhaltsanspruch begrenzt, den der frühere Ehegatte gegen den verstorbenen Beamten an dessen Sterbetag gehabt hat vergleiche etwa VwGH 9.9.2016, Ra 2016/12/0087; 22.2.2011, 2010/12/0027).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021120065.L04