Verwaltungsgerichtshof
14.12.2022
Ra 2021/12/0031
Ein Anspruch auf Versorgungsgenuss der überlebenden Ehefrau ist gemäß Paragraph 19, Absatz eins, PG 1965 danach zu beurteilent, ob am Sterbetag ihres früheren Ehemannes ein Unterhaltsanspruch der überlebenden Ehefrau auf Grund des Scheidungsvergleiches bestand oder nicht.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021120031.L03