Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.2021

Geschäftszahl

Fr 2021/12/0011

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/02/0050 B 4. April 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Mit der mündlichen Verkündung wird die Entscheidung des VwG (unabhängig von der in Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG 2014 geforderten Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung) rechtlich existent und kann daher bereits mit Revision angefochten werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:FR2021120011.F05