Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.05.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/11/0171

Rechtssatz

Zwecks Prüfung von auf Paragraph eins, Absatz eins, VOG 1972 gestützten Ansprüchen hat das VwG erstens konkrete Feststellungen zu der ins Treffen geführten Gesundheitsschädigung und zweitens einwandfreie und umfassende Feststellungen zu den potentiell für die Gesundheitsschädigung kausalen Tathandlungen zu treffen, und zwar insbesondere hinsichtlich Beginn, Dauer, Häufigkeit und Art der behaupteten Handlungen vergleiche z.B. VwGH 21.8.2014, Ro 2014/11/0027, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021110171.L01