Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.04.2024

Geschäftszahl

Ra 2021/11/0145

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/02/0121 B 9. Juli 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Eine beim VwGH eingebrachte (auch Amts)Revision ist zurückzuweisen, wenn bereits im Zeitpunkt ihrer Einbringung kein rechtliches Interesse an einer meritorischen Entscheidung gegeben ist vergleiche B 19. Dezember 2014, Ro 2014/02/0115).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021110145.L01