Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.02.2024

Geschäftszahl

Ra 2021/11/0127

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/11/0144 E 19. Dezember 2011 VwSlg 18297 A/2011 RS 1

Stammrechtssatz

Nach Paragraph 8, Absatz 4, Litera b, BEinstG in der Fassung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 1999, ist der Verlust der Fähigkeit des begünstigten Behinderten, die im Dienstvertrag vereinbarte Arbeit zu leisten, im Zusammenhalt mit der Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung ein Grund, im Rahmen der Interessenabwägung dem Dienstgeber nicht die Fortsetzung des Dienstverhältnisses zuzumuten, dies mit der Folge, dass die Zustimmung zu einer (erst auszusprechenden) Kündigung zu erteilen sein wird (Hinweis E vom 13. August 2003, 2002/11/0207).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021110127.L03