Verwaltungsgerichtshof
12.02.2024
Ra 2021/11/0127
GRS wie 2011/11/0144 E 19. Dezember 2011 VwSlg 18297 A/2011 RS 1
Nach Paragraph 8, Absatz 4, Litera b, BEinstG in der Fassung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 1999, ist der Verlust der Fähigkeit des begünstigten Behinderten, die im Dienstvertrag vereinbarte Arbeit zu leisten, im Zusammenhalt mit der Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung ein Grund, im Rahmen der Interessenabwägung dem Dienstgeber nicht die Fortsetzung des Dienstverhältnisses zuzumuten, dies mit der Folge, dass die Zustimmung zu einer (erst auszusprechenden) Kündigung zu erteilen sein wird (Hinweis E vom 13. August 2003, 2002/11/0207).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021110127.L03