Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/11/0060

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2021/11/0061

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/12/0076 B 9. Mai 2018 RS 2

Stammrechtssatz

Die Frage, ob ein Sachverständiger in einem bestimmten Verfahren als befangen anzusehen ist, stellt keine grundsätzliche, sondern eine einzelfallbezogene Rechtsfrage dar, welche die Zulässigkeit einer Revision jedenfalls dann nicht zu begründen vermag, wenn das VwG diese Frage vertretbar gelöst hat vergleiche VwGH 17.5.2017, Ra 2017/02/0095).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021110060.L03