Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/11/0060

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2021/11/0061

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/09/0117 B 25. Oktober 2018 RS 3

Stammrechtssatz

Welchem von mehreren, einander widersprechenden Gutachten das Gericht folgt, hat es nach den Grundsätzen der freien Beweiswürdigung danach zu prüfen, welchem die höhere Glaubwürdigkeit beizumessen ist (siehe VwGH 11.4.2018, Ra 2017/12/0034).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021110060.L02