Verwaltungsgerichtshof
03.03.2023
Ra 2021/10/0103
Nach Paragraph 7, Absatz 2, Ziffer 2, Wr MSG 2010 spielt es für die Frage, ob eine Bedarfsgemeinschaft besteht, keine Rolle, ob eine Ehe oder eine Lebensgemeinschaft im gemeinsamen Haushalt vorliegt. Der Umstand, dass ein der Bedarfsgemeinschaft zuzurechnender Lebensgefährte keinen Anspruch auf Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung hat, ändert nichts an dem gesetzlich normierten reduzierten Mindeststandard vergleiche VwGH 27.2.2020, Ra 2019/10/0158).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021100103.L02