Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/10/0075

Rechtssatz

Die Verfolgungshandlung ist einer berichtigenden Auslegung - mag auch bei der Angabe der Tatzeit ein Schreibfehler unterlaufen sein - nicht zugänglich.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021100075.L02