Verwaltungsgerichtshof
17.05.2022
Ra 2021/09/0264
Die Beratungen und Abstimmungen der Senate gemäß Paragraph 15, Absatz eins, VwGG sind nicht öffentlich. Für eine Ausfolgung des Protokolls gibt es daher keine gesetzliche Grundlage.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021090264.L03