Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/09/0222

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/09/0233 E 19. November 2021 RS 1

Stammrechtssatz

Die Rechtsfrage, ob und in welchem Umfang eine anspruchsbegründende Absonderung vorliegt, stellt eine für die Berechnung von Vergütungen notwendige Vorfrage dar. Zu dieser Frage liegen rechtskräftige Bescheide vor, die auch über die Zeiträume, in welchen der Arbeitnehmer der Gesellschaft abgesondert war, absprechen; diese Absonderungsbescheide binden (ungeachtet der Frage ihrer Rechtmäßigkeit) das VwG vergleiche VwGH 22.9.2021, Ra 2021/09/0189).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021090222.L01