Verwaltungsgerichtshof
24.01.2022
Ra 2021/09/0222
GRS wie Ra 2021/09/0233 E 19. November 2021 RS 1
Die Rechtsfrage, ob und in welchem Umfang eine anspruchsbegründende Absonderung vorliegt, stellt eine für die Berechnung von Vergütungen notwendige Vorfrage dar. Zu dieser Frage liegen rechtskräftige Bescheide vor, die auch über die Zeiträume, in welchen der Arbeitnehmer der Gesellschaft abgesondert war, absprechen; diese Absonderungsbescheide binden (ungeachtet der Frage ihrer Rechtmäßigkeit) das VwG vergleiche VwGH 22.9.2021, Ra 2021/09/0189).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021090222.L01