Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.08.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/09/0197

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2021/09/0198

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/02/0179 E 12. Februar 2020 RS 1

Stammrechtssatz

Dem Begriff "Verwaltungsstrafsachen" iSd Artikel 131, Absatz 3, bzw. 132 B-VG vor der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012 wurde in der ständigen Judikatur des VwGH ein umfassender Bedeutungsinhalt beigemessen: Danach schließt der genannte Begriff auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen mit ein, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, und erstreckt sich auf alle Verfahren vor den Verwaltungsbehörden wegen Verwaltungsübertretungen einschließlich der Verfahren über Wiederaufnahme und Wiedereinsetzungsanträge vergleiche VwGH 27.6.1990, 90/03/0160).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021090197.L01