Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/08/0153

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/08/0260 E 19. Dezember 2012 RS 1

Stammrechtssatz

Ein "Beschäftigungsverhältnis" iSd Paragraph 35, ASVG wird durch den "Einstellungsakt" (das ist die Aufnahme der Beschäftigung) begründet und bleibt so lange aufrecht, als ein übereinstimmender Wille vorliegt, dass (abhängige) Dienste entgeltlich geleistet und diese entgegengenommen werden. Das Bestehen eines "Verpflichtungsaktes" ist nicht Voraussetzung vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 4. Dezember 1957, Zl. 1836/56, VwSlg 4495 A/1957, und vom 1. April 2009, Zl. 2006/08/0113).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021080153.L05