Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/08/0153

Rechtssatz

Die Innehabung einer einschlägigen Gewerbeberechtigung steht dem Bestehen einer am Vorliegen eines (abhängigen) Beschäftigungsverhältnisses anknüpfenden Pflichtversicherung nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2, ASVG nicht entgegen vergleiche etwa VwGH 21.8.2017, Ra 2016/08/0119, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021080153.L02