Verwaltungsgerichtshof
31.01.2023
Ra 2021/08/0153
Die Innehabung einer einschlägigen Gewerbeberechtigung steht dem Bestehen einer am Vorliegen eines (abhängigen) Beschäftigungsverhältnisses anknüpfenden Pflichtversicherung nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2, ASVG nicht entgegen vergleiche etwa VwGH 21.8.2017, Ra 2016/08/0119, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021080153.L02