Verwaltungsgerichtshof
26.03.2021
Ra 2021/08/0016
Vom Arbeitslosen wären die weiteren im Bewerbungsverfahren erforderlichen Schritte zu setzen gewesen, um mit der potentiellen Arbeitgeberin die tatsächlichen Anforderungen des Arbeitsplatzes und seine Eignung dafür zu klären vergleiche in diesem Sinn etwa VwGH 19.12.2018, Ra 2018/08/0210, Rn. 15 ff, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021080016.L02