Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/08/0016

Rechtssatz

Vom Arbeitslosen wären die weiteren im Bewerbungsverfahren erforderlichen Schritte zu setzen gewesen, um mit der potentiellen Arbeitgeberin die tatsächlichen Anforderungen des Arbeitsplatzes und seine Eignung dafür zu klären vergleiche in diesem Sinn etwa VwGH 19.12.2018, Ra 2018/08/0210, Rn. 15 ff, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021080016.L02