Verwaltungsgerichtshof
18.07.2023
Ra 2021/07/0050
Eine (von mehreren) Voraussetzungen für die Annahme einer bewilligungsfreien Instandhaltungsmaßnahme ist, dass die Anlage nicht in einer solchen Weise geändert wird, mit welcher die bei einer Bewilligung zu beachtende Interessenlage berührt wird vergleiche VwGH 26.5.1998, 97/07/0060).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021070050.L09