Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.07.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/07/0050

Rechtssatz

Eine (von mehreren) Voraussetzungen für die Annahme einer bewilligungsfreien Instandhaltungsmaßnahme ist, dass die Anlage nicht in einer solchen Weise geändert wird, mit welcher die bei einer Bewilligung zu beachtende Interessenlage berührt wird vergleiche VwGH 26.5.1998, 97/07/0060).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021070050.L09