Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.07.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/07/0050

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2014/07/0018 E 29. Jänner 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Paragraph 38, WRG 1959 dient der vorbeugenden Verhinderung von zusätzlichen Hochwassergefahren. Eine nach dieser Bestimmung zu beurteilende Bewilligung ist nicht nur dann zu versagen, wenn zusätzliche Hochwassergefahren zu befürchten sind, sondern auch bei Beeinträchtigungen sonstiger öffentlicher oder fremder Rechte vergleiche E 26. Mai 2011, 2007/07/0126).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021070050.L06