Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.07.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/06/0079

Rechtssatz

Der Eigentümer einer von der Bauführung selbst in Anspruch genommenen Liegenschaft ist diesbezüglich nicht Nachbar vergleiche VwGH 10.12.2013, 2010/05/0207, Pkt. 2.5., mwN). Ihm kann sohin auch nicht Präklusion entgegengehalten werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021060079.L02