Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.08.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/06/0013

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/05/0018 B 22. Februar 2021 RS 1

Stammrechtssatz

Die Frage, ob ein bestimmtes Bauvorhaben ein "aliud" darstellt oder nicht bzw. ob eine Projektmodifikation die Sache ihrem Wesen nach ändert, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des Verwaltungsgerichtes; eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung läge in diesem Zusammenhang nur dann vor, wenn diese Beurteilung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen worden wäre vergleiche etwa VwGH 22.9.2020, Ra 2020/05/0169, 0170, oder auch 3.2.2021, Ra 2021/05/0006, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021060013.L01