Verwaltungsgerichtshof
08.08.2023
Ra 2021/05/0226
Der Revisionswerber (Bauwerber), der behauptet, die Beschwerde sei ihm zuzurechnen, kann durch den angefochtenen Beschluss, in dem die Beschwerde dem Bauführer persönlich zugerechnet wurde, in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt sein. Ihm steht daher das Recht zur Revisionserhebung zu vergleiche VwGH 30.1.2015, Ra 2014/17/0025; vergleiche auch VwGH 23.10.2013, 2012/03/0083, zur Beschwerdelegitimation nach Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG in der Fassung vor der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 51 aus 2012,).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021050226.L01