Verwaltungsgerichtshof
23.02.2023
Ra 2021/05/0063
Der von der Beschuldigten auf einer Müllsammelinsel neben einem Container abgestellte Autokindersitz ist unabhängig von seinem Zustand aus rechtlicher Sicht als Abfall (zum subjektiven und objektiven Abfallbegriff vergleiche etwa VwGH 15.9.2011, 2009/07/0154) und die Beschuldigte als Abfallbesitzerin zu qualifizieren vergleiche zu diesem Begriff VwGH 28.5.2019, Ro 2018/05/0019).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021050063.L04