Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.04.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/05/0048

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2021/05/0049

Ra 2021/05/0050

Rechtssatz

Gegenständlich geht es um die Zurückweisung eines Vorlageantrages als verspätet. Sache des Beschwerdeverfahrens war lediglich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung. Eine meritorische Entscheidung über den Baubewilligungsantrag ist nicht erfolgt, weshalb eine Verletzung der Revisionswerber in ihren Nachbarrechten gemäß Paragraph 31, OÖ BauO 1994 ausscheidet vergleiche dazu auch VwGH 25.9.2019, Ra 2019/05/0227, 0228, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021050048.L03