Verwaltungsgerichtshof
19.04.2021
Ra 2021/05/0048
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2021/05/0049
Ra 2021/05/0050
Gegenständlich geht es um die Zurückweisung eines Vorlageantrages als verspätet. Sache des Beschwerdeverfahrens war lediglich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung. Eine meritorische Entscheidung über den Baubewilligungsantrag ist nicht erfolgt, weshalb eine Verletzung der Revisionswerber in ihren Nachbarrechten gemäß Paragraph 31, OÖ BauO 1994 ausscheidet vergleiche dazu auch VwGH 25.9.2019, Ra 2019/05/0227, 0228, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021050048.L03