Verwaltungsgerichtshof
29.01.2021
Ra 2021/05/0003
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2021/05/0004
Ob ein konkreter behördlicher Auftrag zur Behebung von Mängeln gemäß Paragraph 13, Absatz 3, AVG dem Gesetz entspricht und rechtens zur Zurückweisung des Anbringens führen kann, ist eine Frage des Einzelfalls.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021050003.L01