Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/05/0003

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2021/05/0004

Rechtssatz

Ob ein konkreter behördlicher Auftrag zur Behebung von Mängeln gemäß Paragraph 13, Absatz 3, AVG dem Gesetz entspricht und rechtens zur Zurückweisung des Anbringens führen kann, ist eine Frage des Einzelfalls.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021050003.L01