Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.09.2024

Geschäftszahl

Ra 2021/04/0101

Rechtssatz

Nur wenn das VwG auf Basis einer ordnungsgemäßen kontradiktorischen Überprüfung des zweifelhaften Angebotes selbst im Wege einer Plausibilitätsprüfung zum Ergebnis gelangt, dass die Preisgestaltung des ausgeschiedenen Angebots betriebswirtschaftlich nicht erklärbar und nachvollziehbar ist, ist die Ausscheidensentscheidung gemäß Paragraph 141, Absatz eins, Ziffer 3, BVergG 2018 rechtmäßig.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021040101.L06