Verwaltungsgerichtshof
06.03.2024
Ro 2021/04/0030
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2021/04/0031
Paragraph 24, Absatz 5, zweiter Satz DSG sieht einen (an Verantwortliche des privaten Bereichs gerichteten) Auftrag nur bezüglich der Anträge des Beschwerdeführers auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Datenübertragung vor. Eine nachträgliche Beseitigung der Rechtsverletzung bzw. ein darauf gerichteter Auftrag an den Verantwortlichen im Zusammenhang mit dem Recht auf Erfüllung der Informationspflicht nach Artikel 14, DSGVO wird hingegen nicht angesprochen.
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2021040030.J13