Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.03.2024

Geschäftszahl

Ro 2021/04/0030

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ro 2021/04/0031

Rechtssatz

Paragraph 24, Absatz 5, zweiter Satz DSG sieht einen (an Verantwortliche des privaten Bereichs gerichteten) Auftrag nur bezüglich der Anträge des Beschwerdeführers auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Datenübertragung vor. Eine nachträgliche Beseitigung der Rechtsverletzung bzw. ein darauf gerichteter Auftrag an den Verantwortlichen im Zusammenhang mit dem Recht auf Erfüllung der Informationspflicht nach Artikel 14, DSGVO wird hingegen nicht angesprochen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RO2021040030.J13