Verwaltungsgerichtshof
06.03.2024
Ro 2021/04/0030
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2021/04/0031
Eine teilweise Abweisung einer Revision ist zwar hinsichtlich trennbarer Spruchpunkte möglich vergleiche - dort zur getrennten Prüfung der Zulässigkeit bei trennbaren Spruchpunkten bzw. Absprüchen - etwa VwGH 27.6.2023, Ra 2020/04/0027, Rn. 13, mwN), nicht aber hinsichtlich einzelner Begründungselemente einer Revision.
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2021040030.J03