Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.03.2024

Geschäftszahl

Ro 2021/04/0030

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ro 2021/04/0031

Rechtssatz

Eine teilweise Abweisung einer Revision ist zwar hinsichtlich trennbarer Spruchpunkte möglich vergleiche - dort zur getrennten Prüfung der Zulässigkeit bei trennbaren Spruchpunkten bzw. Absprüchen - etwa VwGH 27.6.2023, Ra 2020/04/0027, Rn. 13, mwN), nicht aber hinsichtlich einzelner Begründungselemente einer Revision.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RO2021040030.J03