Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.03.2024

Geschäftszahl

Ro 2021/04/0030

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ro 2021/04/0031

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/04/0068 E 29. Juni 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Die Revision hat die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, zu enthalten. Verweise auf andere Schriftsätze werden dieser Anforderung nicht gerecht, weshalb auf sie nicht einzugehen ist (Hinweis E vom 29. Jänner 2016, Ro 2014/06/0053, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RO2021040030.J02