Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.2025

Geschäftszahl

Ro 2021/04/0024

Rechtssatz

Soweit sich der Revisionswerber gegen die auferlegten Verfahrenskostenbeiträge wendet und dies - weil nicht in der DSGVO vorgesehen - als rechtswidrig erachtet, genügt es darauf hinzuweisen, dass es mangels einschlägiger Unionsregeln gemäß ständiger Rechtsprechung des EuGH nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats ist, die verfahrensrechtlichen Modalitäten der Rechtsbehelfe, die zum Schutz der Rechte der Bürger bestimmt sind, festzulegen vergleiche VwGH 21.12.2023, Ra 2023/04/0254, Rn. 12, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2021040024.J02