Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.07.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/04/0007

Rechtssatz

Die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes iSd Paragraph 45, Absatz eins, Ziffer 4, VStG ist allgemein für sich zu beurteilen vergleiche etwa VwGH 7.10.2021, Ra 2020/05/0232, Rn. 13, mwN, wonach die Wertigkeit des durch die verletzte Norm geschützten Rechtsgutes ihren Ausdruck auch in der Höhe des gesetzlichen Strafrahmens findet) und nicht im Verhältnis zu dem im konkreten Einzelfall entgegenstehenden Schutz eines anderen Rechtsgutes. Vielmehr betrifft das Abwägen des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes im Verhältnis zum Schutz eines anderen höherwertigen Rechtsgutes den Rechtfertigungsgrund der Pflichtenkollision und würde im Fall dessen Bejahung bereits die Rechtswidrigkeit des zur Last gelegten Verhaltens ausschließen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021040007.L01