Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/03/0294

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/03/0150 B 25. November 2020 RS 1

Stammrechtssatz

Der Hinweis des Revisionswerbers auf die Ausübung des Sicherheitsgewerbes (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe) vermag den waffenrechtlichen Bedarf für sich genommen noch nicht zu begründen. Vielmehr erfordert dies eine konkrete und substanzielle Dartuung im Einzelnen, woraus sich die waffenrechtlich geforderte besondere Gefahrenlage ergibt vergleiche zum Ganzen etwa - ebenfalls einen Waffenpasswerber aus dem Sicherheitsgewerbe betreffend - VwGH 23.2.2018, Ra 2018/03/0002, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021030294.L01