Verwaltungsgerichtshof
20.09.2022
Ra 2021/03/0157
Die Gesetzesmaterialien zur Novelle Landesgesetzblatt Nr. 50 aus 1995, des Kärntner Jagdgesetzes 1978 (das später im Wesentlichen als Kärntner Jagdgesetz 2000 wiederverlautbart wurde) verlangen, dass die Jagdprüfung mit der Kärntner Jagdprüfung gleichwertig ist und stellen nicht auf einen historischen Vergleichszeitpunkt, sondern erkennbar auf die aktuelle Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung über die Anerkennung der ausländischen Prüfung als gleichwertig ab vergleiche Erläuterungen zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Kärntner Jagdgesetz 1978 geändert und an das EWR-Recht angepasst wird, Z.Zl.Verf 935/6/1994, 1ff und 17). Dadurch findet keine Diskriminierung von Staatsangehörigen anderer EU-Staaten statt, werden diese doch genauso behandelt wie jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber um eine Kärntner Jagdkarte aus dem Inland.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021030157.L02