Verwaltungsgerichtshof
09.08.2021
Ra 2021/03/0127
GRS wie Ra 2020/03/0080 B 29. Juli 2020 RS 5
Eine positive Ermessensentscheidung bei der Ausstellung eines Waffenpasses setzt voraus, dass die geltend gemachten privaten Interessen einem Bedarf nahe kommen.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021030127.L02