Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.08.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/03/0127

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/03/0080 B 29. Juli 2020 RS 5

Stammrechtssatz

Eine positive Ermessensentscheidung bei der Ausstellung eines Waffenpasses setzt voraus, dass die geltend gemachten privaten Interessen einem Bedarf nahe kommen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021030127.L02