Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.07.2021

Geschäftszahl

So 2021/03/0006

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/06/0052 B 30. April 2020 RS 1

Stammrechtssatz

Die Wiederaufnahme gemäß Paragraph 45, VwGG ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich und dient nicht der allgemeinen Überprüfung abgeschlossener Verfahren vor dem VwGH oder einer Korrektur seiner Entscheidungen vergleiche etwa VwGH 7.10.2019, Ra 2019/03/0077, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:SO2021030006.X03