Verwaltungsgerichtshof
03.05.2021
Ra 2021/03/0002
Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse können "berechtigte Interessen" iSd Paragraph 17, Absatz 3, AVG begründen. Dies ergibt sich nicht zuletzt auch aus dem Erkenntnis des VfGH vom 10.10.2019, E 1025 aus 2018,, wenngleich danach bei Vorliegen eines Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisses nicht zwingend auf die Erfüllung der Voraussetzungen des Paragraph 17, Absatz 3, AVG geschlossen werden darf, sondern eine Abwägung zwischen Geheimhaltungsanspruch und Recht auf Akteneinsicht und damit Transparenz der Entscheidungsgrundlage nachvollziehbar begründet stattfinden muss.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021030002.L02